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Sachbezugswerte-Rechner — Verpflegung & Unterkunft 2026

Geldwerten Vorteil aus Sachbezügen berechnen: Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Unterkunft oder Wohnung nach den amtlichen SvEV-Werten 2026. Mahlzeiten und Quadratmeter eingeben — Ergebnis erscheint sofort, inklusive PDF-Nachweis.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Werte eingeben

Anzahl der Mahlzeiten im Monat und Fläche der Unterkunft eingeben — beides ist unabhängig voneinander nutzbar.

Verpflegung — Mahlzeiten pro Monat
Frühstück
0
Amtlicher Tageswert 2,37 € (71 € / Monat).
Mittagessen
0
Amtlicher Tageswert 4,57 € (137 € / Monat).
Abendessen
0
Amtlicher Tageswert 4,57 € (137 € / Monat).
Unterkunft / Wohnung
Fläche der überlassenen Unterkunft oder Wohnung.
Ausstattung
Einfach = ohne Sammelheizung oder ohne Bad/Dusche (4,10 €/m² statt 5,01 €/m²). Möblierung allein ändert den Wert nicht.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Berechnet den geldwerten Vorteil aus Sachbezügen nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für das Kalenderjahr 2026: amtliche Werte für Frühstück, Mittag- und Abendessen (§ 2 Abs. 1 SvEV) sowie für Unterkunft oder Wohnung, wenn der ortsübliche Mietpreis nicht ermittelt wird (§ 2 Abs. 3 und 4 SvEV). Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Für Unterkunft gilt normalerweise ein amtlicher Pauschalwert von 285 € monatlich (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SvEV), mit Ermäßigungen von 15 % bis 60 % je nach Belegung. Der Quadratmeter-Ersatzwert (5,01 €/4,10 €) gilt nur, wenn der ortsübliche Mietpreis nach Lage des Falls schwer zu ermitteln ist (§ 2 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 2 SvEV) — dieser Rechner bildet ausschließlich den Quadratmeter-Ersatzwert ab.
  2. Ermäßigungen für Gemeinschaftsunterkunft, Jugendliche/Auszubildende oder Mehrfachbelegung (§ 2 Abs. 3 Satz 2 SvEV) sind nicht enthalten.
  3. Zuschläge für mitversorgte Familienangehörige bei Verpflegung (§ 2 Abs. 2 SvEV) sind nicht enthalten.
  4. Zahlt der Beschäftigte einen Eigenanteil, ist nur der Unterschiedsbetrag geldwerter Vorteil (§ 2 Abs. 5 SvEV) — das rechnet dieses Tool nicht automatisch gegen.
  5. Dieser Rechner ersetzt keine steuerliche oder lohnabrechnende Beratung.

Rechtsgrundlage: Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) § 2, Werte für das Kalenderjahr 2026. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.