Sachbezugswerte-Rechner — Verpflegung & Unterkunft 2026
Geldwerten Vorteil aus Sachbezügen berechnen: Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Unterkunft oder Wohnung nach den amtlichen SvEV-Werten 2026. Mahlzeiten und Quadratmeter eingeben — Ergebnis erscheint sofort, inklusive PDF-Nachweis.
Werte eingeben
Anzahl der Mahlzeiten im Monat und Fläche der Unterkunft eingeben — beides ist unabhängig voneinander nutzbar.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
| Position | Menge | Satz | Betrag |
|---|
Dieser Betrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn (§ 2 SvEV i. V. m. § 8 Abs. 2 EStG).
Über dieses Werkzeug
Berechnet den geldwerten Vorteil aus Sachbezügen nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) für das Kalenderjahr 2026: amtliche Werte für Frühstück, Mittag- und Abendessen (§ 2 Abs. 1 SvEV) sowie für Unterkunft oder Wohnung, wenn der ortsübliche Mietpreis nicht ermittelt wird (§ 2 Abs. 3 und 4 SvEV). Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Für Unterkunft gilt normalerweise ein amtlicher Pauschalwert von 285 € monatlich (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SvEV), mit Ermäßigungen von 15 % bis 60 % je nach Belegung. Der Quadratmeter-Ersatzwert (5,01 €/4,10 €) gilt nur, wenn der ortsübliche Mietpreis nach Lage des Falls schwer zu ermitteln ist (§ 2 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 2 SvEV) — dieser Rechner bildet ausschließlich den Quadratmeter-Ersatzwert ab.
- Ermäßigungen für Gemeinschaftsunterkunft, Jugendliche/Auszubildende oder Mehrfachbelegung (§ 2 Abs. 3 Satz 2 SvEV) sind nicht enthalten.
- Zuschläge für mitversorgte Familienangehörige bei Verpflegung (§ 2 Abs. 2 SvEV) sind nicht enthalten.
- Zahlt der Beschäftigte einen Eigenanteil, ist nur der Unterschiedsbetrag geldwerter Vorteil (§ 2 Abs. 5 SvEV) — das rechnet dieses Tool nicht automatisch gegen.
- Dieser Rechner ersetzt keine steuerliche oder lohnabrechnende Beratung.
Rechtsgrundlage: Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) § 2, Werte für das Kalenderjahr 2026. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.